Foreclosure

Spätestens seit der großen Wirtschaftskrise 2007 ist das Wort Foreclosure auch in Deutschland geläufig. Wörtlich übersetzt bedeutet es Zwangsversteigerung. In den USA kam es ab 2007 zu einem enormen Anstieg der Zwangsversteigerungen, nachdem die Banken unzähligen Menschen einen Hauskauf schmackhaft gemacht hatten, den sich diese nicht wirklich leisten konnten. Wenn sie dann die Kredite nicht mehr bedienen konnten, gingen die Immobilien wieder in das Eigentum der Bank über. Seit 2011 hat sich der amerikanische Immobilienmarkt wieder erholt, doch natürlich bieten die Banken und Makler auch heute noch zahlreiche Objekte aus Zwangsversteigerungen.

Was ist beim Kauf einer Foreclosure-Immobilie zu beachten?

Dem Verkauf sind meist viele Monate zäher gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen den Eigentümern und der Bank vorausgegangen, in denen das Objekt leer stand und nicht gepflegt wurde. Daher ist eine Foreclosure-Immobilie meist leicht reparaturbedürftig. Sie müssen selbst abwägen, bzw. von einem Experten ermitteln lassen, ob der generell niedrigere Kaufpreis die Kosten für anfallende Instandsetzungsmaßnahmen aufwiegt. Interessant ist in diesem Zusammenhang beispielsweise der originale Kaufpreis, den der Besitzer ursprünglich zahlte und wie hoch ist der aktuelle Schätzwert (Assessed Value)?

Der Vorteil für den Käufer ist die zügige Kaufabwicklung, da die Bank natürlich daran interessiert ist, die Immobilie möglichst bald loszuwerden. Wie beim regulären Immobilienkauf gibt es jedoch eine Frist zwischen dem Abschluss des Vorvertrags und dem eigentlichen Closing.  Anders als private Verkäufer werden die Banken bei Angebotsabgabe meist auch einige spezielle Bedingungen im Vorvertrag festlegen, die unbedingt zu beachten sind. So legen viele Banken fest, dass sie keine späteren Kaufpreisminderungen akzeptieren, auch wenn eine Überprüfung der Immobilie durch den Käufer schwerere Schäden und Mängel ergibt. Außerdem erheben die Banken meist eine Geldstrafe, falls der Käufer mit der Zahlung in Verzug gerät. Haben Sie sich mit der Bank auf einen Tag X zum Closing geeinigt muss das Geld auch am Tag X vorliegen.