Hausinspektion

In der Regel werden interessierte Hauskäufer vom Immobilienmakler einmal durch die Immobilie geführt und entscheiden auf dieser Basis, ob sie die Immobilie kaufen möchten oder nicht. Allerdings sollte dieser erste oberflächliche Eindruck des Hauses nicht die einzige Besichtigung bleiben. Nach Abgabe des Gebotes, das zum Vorvertrag und einer Anzahlung auf die Kaufsumme führt, sollte der interessierte Käufer unbedingt eine gründliche Hausinspektion durchführen lassen. Werden bei dieser Hausinspektion Mängel aufgedeckt, kann der Vertrag nachgebessert werden.

Wer führt die Hausinspektion durch?

Der Immobilienmakler arbeitet mit Fachleuten (Home Inspectors) vor Ort zusammen, die eine Überprüfung der Immobilie durchführen können. Zur Hausinspektion gehört beispielsweise eine Überprüfung des allgemeinen Zustandes wie der Bausubstanz, der elektrischen Leitungen und der Wasserleitungen. Auch die Einhaltung aller aktuellen Bauvorschriften sollte überprüft werden. Diese ändern sich regelmäßig und eine Nichteinhaltung – auch wenn sie aus Nichtwissen geschieht – kann eventuell zu Bußgeldern führen. Weiterhin wird der Experte die vorhandenen Anlagen in Haus und Garten überprüfen, z.B. den Swimming Pool, der Klimaanlage und im Kauf enthaltene Haushaltsgeräte z.B. in der Küche. Weitere Aspekte sind die Überprüfung des Hauses auf Termitenbefall und Schimmel.

Die Kosten für die Hausinspektion belaufen sich auf etwa 800-1000 US-Dollar  eine vergleichsweise geringe Summe, falls dabei z.B. Schimmelbefall in den Wänden aufgedeckt wird, der nach dem Kauf eine weitaus teurere aufwändigere Renovierung erforderlich machen würde.

Wie geht es weiter?

Sollte die Hausinspektion Schäden aufdecken, kann der Käufer eine Nachbesserung des Vertrages verlangen oder sogar ganz vom Kaufvertrag zurücktreten. Ist zum Beispiel die Klimaanlage altersschwach und fällt immer mal wieder aus, kann der Experte einen Kostenvoranschlag für den Einbau einer neuen Klimaanlage im gesamten Haus erstellen. Die Kaufsumme für die Immobilie wird dann entsprechend reduziert sofern der Verkäufer einverstanden ist. Hier kommt es auch auf das Verhandlungsgeschick des eigenen Maklers an.

Bei erheblichen Mängeln wie z.B. Schimmelbefall oder die berüchtigte Chinese Drywall, ist es oft möglich ganz vom Vertrag zurückzutreten. Zur eigenen Absicherung sollte schon bei Unterzeichnung des Vorvertrages das “Kleingedruckte” gründlich gelesen werden um sicher zu sein, dass ein Rücktritt bei schweren Mängeln möglich ist.